Die Evang.-Luth. Thomaskirche ist Träger des Friedhofes in Altensittenbach. Sie hat dafür eine eigene Friedhofssatzung erstellt und beschließt eine Friedhofsgebührenordnung. Auf dem Friedhof befinden sich ca. 450 Gräber. Grabberechtigt ist, wer
- seinen ersten Wohnsitz im Bereich der Thomaskirche hat,
- durch einen Antrag auf Umgemeindung Mitglied der Thomaskirche ist,
- ein Verwandter ersten Grades mit erstem Wohnsitz im Bereich der Thomaskirche ist,
- Grabbesitzer durch Erbschaft geworden ist, auch wenn er außerhalb der Kirchengemeinde wohnt, oder
- eine Urnenbeisetzung in ein schon bestehendes Grab vollzieht ohne die Voraussetzungen 1–4.
In den Fällen 2 – 5 wird ein um 50 % erhöhter Beitragssatz erhoben. Diese Erhöhung entfällt, wenn ein Wechsel des ersten Wohnsitzes aus dem Bereich der Kirchengemeinde Altensittenbach direkt in ein Alten- oder Pflegeheim erfolgt.
Für weitere Informationen werfen Sie einen Blick in unsere
Friedhof-Gebührenordnung
oder wenden Sie sich an das Pfarramt (siehe unten).
Ansprechpartner: Pfarrer Gerhard Metzger | |
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Pfarramt Am Biberhaus 1, 91217 Hersbruck |
09151 862920 | |
pfar…@elkb.de |