Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Altensittenbach ist Träger des Friedhofes in Altensittenbach. Sie hat dafür eine eigene Friedhofssatzung erstellt und beschließt eine Friedhofsgebührenordnung. Auf dem Friedhof befinden sich ca. 450 Gräber. Grabberechtigt ist, wer
- seinen ersten Wohnsitz im Bereich der Thomaskirche hat,
- durch einen Antrag auf Umgemeindung Mitglied der Thomaskirche ist,
- ein Verwandter ersten Grades mit erstem Wohnsitz im Bereich der Thomaskirche ist,
- Grabbesitzer durch Erbschaft geworden ist, auch wenn er außerhalb der Kirchengemeinde wohnt, oder
- eine Urnenbeisetzung in ein schon bestehendes Grab vollzieht ohne die Voraussetzungen 1–4.
In den Fällen 2 – 5 wird ein um 50 % erhöhter Beitragssatz erhoben. Diese Erhöhung entfällt, wenn ein Wechsel des ersten Wohnsitzes aus dem Bereich der Kirchengemeinde Altensittenbach direkt in ein Alten- oder Pflegeheim erfolgt.
Für weitere Informationen werfen Sie einen Blick in unsere
In allen Fragen zum Friedhof wenden Sie sich bitte zuerst an unsere Friedhofsbeauftragte:
Doreen Uschalt
Tel: 09151/95833
Ansonsten ist Ansprechpartner das Pfarramt Hersbruck-Sittenbachtal | |
Pfarramt Hersbruck-Sittenbachtal Nikolaus-Selnecker-Platz 4, 91217 Hersbruck | |
09151 81324 | |
pfarramt.hersbruck-sittenbachtal (at) elkb.de |