Friedhof


Die Evang.-Luth. Thomaskirche ist Träger des Friedhofes in Altensittenbach. Sie hat dafür eine eigene Friedhofssatzung erstellt und beschließt eine Friedhofsgebührenordnung. Auf dem Friedhof befinden sich ca. 450 Gräber. Grabberechtigt ist, wer

  1. seinen ersten Wohnsitz im Bereich der Thomaskirche hat,
  2. durch einen Antrag auf Umgemeindung Mitglied der Thomaskirche ist,
  3. ein Verwandter ersten Grades mit erstem Wohnsitz im Bereich der Thomaskirche ist,
  4. Grabbesitzer durch Erbschaft geworden ist, auch wenn er außerhalb der Kirchengemeinde wohnt, oder
  5. eine Urnenbeisetzung in ein schon bestehendes Grab vollzieht ohne die Voraussetzungen 1–4.

In den Fällen 2 – 5 wird ein um 50 % erhöhter Beitragssatz erhoben. Diese Erhöhung entfällt, wenn ein Wechsel des ersten Wohnsitzes aus dem Bereich der Kirchengemeinde Altensittenbach direkt in ein Alten- oder Pflegeheim erfolgt.

Für weitere Informationen werfen Sie einen Blick in unsere



oder wenden Sie sich an das Pfarramt (siehe unten).

Kirche-Altensittenbach-Flugzeugbild

Ansprechpartner: Pfarramt Hersbruck-Sittenbachtal
Pfarramt Hersbruck-Sittenbachtal
Nikolaus-Selnecker-Platz 4, 91217 Hersbruck
09151  81324
pfarramt.hersbruck-sittenbachtal (at) elkb.de

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